Originale Prüfungsfragen der Einbürgerungstest in Baden-Württemberg – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 310 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Mehr zur Einbürgerungstest in Baden-Württemberg (Ablauf, Kosten, Termine)
Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf die Einbürgerungstest in Baden-Württemberg vor.
Erklärung: Das Wappen von Baden-Württemberg zeigt drei schwarze Löwen auf goldenem Schild. Merke: Drei Löwen = Baden-Württemberg.

Erklärung: Mecklenburgische Seenplatte, Nordfriesland und Altötting liegen in anderen Bundesländern. Der Landkreis mit Bezug zu Baden-Württemberg ist der Neckar-Odenwald-Kreis.

Erklärung: Der Landtag in Baden-Württemberg wird immer für fünf Jahre gewählt – merke dir: eine Legislaturperiode im Landtag dauert 5 Jahre.

Erklärung: In Baden-Württemberg darf man bei Kommunalwahlen schon ab 16 Jahren wählen. Das nennt man oft „Kommunalwahlrecht ab 16“.

Erklärung: Die Landesflagge von Baden-Württemberg zeigt zwei Streifen: oben schwarz und unten gold (gelb). Schwarz-Gold ist also die typische Farbkombination dieses Bundeslandes.

Erklärung: Jedes Bundesland hat eine Landeszentrale für politische Bildung. Dort bekommt man neutrale und verlässliche Informationen über Politik und Demokratie.

Erklärung: Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg ist Stuttgart. Dort sitzen die Landesregierung und der Landtag.


Erklärung: Baden-Württemberg ist ein Bundesland im Südwesten Deutschlands und gehört zu den 16 Bundesländern. In der Karte des Einbürgerungstests ist es mit der Nummer 2 markiert.

Erklärung: In den deutschen Bundesländern heißt der/die Regierungschef(in) immer Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident, so auch in Baden-Württemberg. Bürgermeister gibt es in Städten und Gemeinden, nicht an der Spitze eines Bundeslandes.

Erklärung: Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes, nicht der Bundesländer. Deshalb hat Baden-Württemberg keine eigene Außenministerin bzw. keinen eigenen Außenminister.

Erklärung: In Deutschland darf man offen etwas gegen die Regierung sagen, weil es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gibt. Die Regierung darf Kritik nicht verbieten, solange keine Gesetze verletzt werden.

Erklärung: Beim Religionsunterricht können Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt oder abgemeldet wird. Diese Entscheidungsfreiheit gilt in Deutschland bis zum 14. Lebensjahr des Kindes.

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