Originale Prüfungsfragen der Einbürgerungstest in Sachsen – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 310 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Mehr zur Einbürgerungstest in Sachsen (Ablauf, Kosten, Termine)
Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf die Einbürgerungstest in Sachsen vor.
Erklärung: Das Wappen des Freistaats Sachsen zeigt gelbe und schwarze Querstreifen mit einem schrägen grünen Rautenkranz. Merke: Streifen in Gelb-Schwarz plus grüner Schrägbalken = Sachsen (Bild 4).

Erklärung: Der Landkreis Vogtlandkreis liegt im Bundesland Sachsen. Die anderen genannten Landkreise liegen in Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein.

Erklärung: Der Landtag in Sachsen wird immer für 5 Jahre gewählt. Merke dir: In vielen Bundesländern dauert eine Legislaturperiode 5 Jahre.

Erklärung: In Sachsen darf man bei Kommunalwahlen erst ab 18 Jahren wählen. Das entspricht dem allgemeinen Wahlalter für viele Wahlen in Deutschland.

Erklärung: Die Landesflagge von Sachsen besteht aus zwei waagerechten Streifen: oben weiß und unten grün. Merke dir: Sachsen = weiß-grün.

Erklärung: Jedes Bundesland hat eine Landeszentrale für politische Bildung, die speziell dafür da ist, Bürgerinnen und Bürger über Politik zu informieren. In Sachsen ist daher die Landeszentrale für politische Bildung die richtige Anlaufstelle.

Erklärung: Sachsen hat mehrere große Städte, aber nur eine ist die Landeshauptstadt: das an der Elbe gelegene Dresden.


Erklärung: Sachsen ist ein neues Bundesland im Osten Deutschlands und gehört zu den fünf neuen Bundesländern der ehemaligen DDR.

Erklärung: In den deutschen Bundesländern heißt der Regierungschef immer Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin, so auch in Sachsen. Bürgermeister gibt es in Städten und Gemeinden, nicht an der Spitze eines Bundeslandes.

Erklärung: Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes, nicht der Bundesländer. Deshalb hat Sachsen keinen eigenen Außenminister, aber eigene Minister für Justiz, Finanzen und Inneres.

Erklärung: Im Grundgesetz steht: Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das bedeutet: Macht geht vom Volk aus (demokratisch) und der Staat sorgt für soziale Sicherheit (sozial).

Erklärung: In Deutschland wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten zum Bundestag, nicht staatliche Einrichtungen oder Unternehmen. Nur wer wahlberechtigt ist, darf bei der Bundestagswahl mitbestimmen.

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