Originale Prüfungsfragen der Einbürgerungstest in Bayern – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 310 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf die Einbürgerungstest in Bayern vor.
Erklärung: Das Wappen des Freistaats Bayern ist das große Staatswappen mit den vier Feldern (Franken, Pfalz, Altbayern, Schwaben), dem goldenen Löwen und dem weiß-blauen Rautenschild in der Mitte, gehalten von zwei goldenen Löwen. Dieses Wappen ist bei Bild 2 zu sehen.

Erklärung: Prignitz, Rhein-Sieg-Kreis und Nordfriesland liegen in anderen Bundesländern. Der Landkreis Altötting liegt in Bayern und ist deshalb hier richtig.

Erklärung: In Bayern wird der Landtag immer für fünf Jahre gewählt. Merke: Bayerischer Landtag = 5 Jahre Amtszeit.

Erklärung: In Bayern gilt bei Kommunalwahlen das gleiche Wahlalter wie bei Bundestagswahlen: Man darf erst ab 18 Jahren wählen. Mit 18 ist man volljährig und damit wahlberechtigt.

Erklärung: Die bayerische Landesflagge hat nur zwei Farben: weiß und blau, oft als weiß-blaue Rauten dargestellt. Merke dir: Bayern ist „weiß-blau“.

Erklärung: In jedem Bundesland gibt es eine Landeszentrale für politische Bildung, die speziell dafür da ist, Bürgerinnen und Bürger über Politik zu informieren. Deshalb ist in Bayern die Landeszentrale für politische Bildung die richtige Anlaufstelle für politische Themen.

Erklärung: Bayern ist das größte Bundesland Deutschlands und seine Landeshauptstadt ist München. Dort sitzen die bayerische Landesregierung und der Landtag.


Erklärung: Bayern ist ein Bundesland im Süden Deutschlands und gehört zu den neuen Bundesländern mit der Nummer 4 in dieser Zuordnung.

Erklärung: In den deutschen Bundesländern heißt die Regierungschefin bzw. der Regierungschef Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident – so auch in Bayern.

Erklärung: Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes, nicht der Bundesländer. Deshalb hat Bayern keine eigene Außenministerin bzw. keinen eigenen Außenminister.

Erklärung: Rechtsstaat bedeutet, dass sich sowohl alle Menschen als auch der Staat an die gleichen Gesetze halten müssen. Niemand steht über dem Gesetz.

Erklärung: Zu den Grundrechten in Deutschland gehört die Freiheit, seine Meinung offen zu sagen. Deshalb ist hier die Meinungsfreiheit das richtige Grundrecht.

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