Originale Prüfungsfragen der Einbürgerungstest in Brandenburg – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 310 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf die Einbürgerungstest in Brandenburg vor.
Erklärung: Das Wappen von Brandenburg zeigt einen roten Adler auf weißem (silbernem) Hintergrund. Merke: Brandenburg = roter Adler.

Erklärung: Prignitz ist ein Landkreis im Bundesland Brandenburg, die anderen genannten Kreise liegen in anderen Bundesländern.

Erklärung: In Brandenburg wird der Landtag immer für 5 Jahre gewählt. Das nennt man eine Legislaturperiode von fünf Jahren.

Erklärung: In Brandenburg darf man bei Kommunalwahlen schon ab 16 Jahren wählen. Merke: Kommunalwahlen = 16, nicht 18.

Erklärung: Die Landesflagge von Brandenburg besteht aus zwei waagerechten Streifen in den Farben rot oben und weiß unten. Merke dir: Brandenburg = rot-weiße Flagge mit Adlerwappen.

Erklärung: In jedem Bundesland informiert die Landeszentrale für politische Bildung über Politik. Dort gibt es neutrale Infos, Broschüren und Veranstaltungen zu politischen Themen.

Erklärung: Die Landeshauptstadt von Brandenburg ist Potsdam, nicht die Stadt Brandenburg. Merke: Regierung und Landtag von Brandenburg sitzen in Potsdam.


Erklärung: Brandenburg ist ein ostdeutsches Bundesland, das rund um Berlin liegt und zur ehemaligen DDR gehörte.

Erklärung: In den deutschen Bundesländern heißt der/die Regierungschef/in immer Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin. Deshalb wird die Regierung in Brandenburg von der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten geführt.

Erklärung: Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes, nicht der Bundesländer. Deshalb hat Brandenburg keine eigene Außenministerin bzw. keinen eigenen Außenminister.

Erklärung: Grundrechte schützen vor allem die Freiheit der Person, zum Beispiel Religion und Gewissen. Das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ausdrücklich im Grundgesetz garantiert, die anderen genannten Rechte nicht.

Erklärung: Im Grundgesetz stehen Grundrechte wie Menschenwürde, Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Es garantiert aber nicht, dass alle Menschen gleich viel Geld haben – das ist kein Grundrecht.

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