Originale Prüfungsfragen der Einbürgerungstest in Hamburg – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 310 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf die Einbürgerungstest in Hamburg vor.
Erklärung: Das Wappen der Freien und Hansestadt Hamburg zeigt eine weiße Burg mit drei Türmen auf rotem Hintergrund. Achte also auf das Bild mit der weißen Burg auf Rot.

Erklärung: Altona ist ein bekannter Bezirk von Hamburg. Die anderen genannten Orte liegen in Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Erklärung: In Hamburg wird das Landesparlament, die Bürgerschaft, immer für 5 Jahre gewählt. Merke: Bürgerschaft = 5 Jahre Amtszeit.

Erklärung: In Hamburg darf man die Bezirksversammlungen schon ab 16 Jahren wählen. Merkregel: Kommunalwahlen in Hamburg = Wahlalter 16.

Erklärung: Die Flagge von Hamburg zeigt das weiße Stadtwappen (Burg) auf rotem Hintergrund, also sind die Farben weiß und rot.

Erklärung: In jedem Bundesland gibt es eine Landeszentrale für politische Bildung, die speziell dafür da ist, Bürger verständlich über Politik zu informieren. Deshalb ist in Hamburg die Landeszentrale für politische Bildung die richtige Anlaufstelle für politische Themen.


Erklärung: Hamburg ist ein Stadtstaat und gleichzeitig ein eigenes Bundesland. Im Einbürgerungstest steht Hamburg deshalb für die Antwortnummer 3.

Erklärung: Hamburg ist ein Stadtstaat mit dem Titel „Freie und Hansestadt Hamburg“. Deshalb heißt die Regierungschefin/der Regierungschef hier Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister und nicht Ministerpräsident/in.

Erklärung: Hamburg ist ein Bundesland und hat Senatorinnen und Senatoren zum Beispiel für Justiz, Finanzen und Inneres. Für die Außenbeziehungen gibt es in Deutschland den Bundesaußenminister, daher hat Hamburg keinen eigenen Senator für Außenbeziehungen.

Erklärung: Die Verfassung Deutschlands heißt offiziell „Grundgesetz“, weil sie nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als vorläufige Grundlage für den Staat gedacht war.

Erklärung: Die Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten im Grundgesetz. Grundrechte dürfen nicht einfach von einer Partei oder einer Mehrheit im Bundestag abgeschafft werden.

Erklärung: Opposition sind im Parlament alle Abgeordneten, die nicht zur Regierung gehören. Sie kontrollieren und kritisieren die Regierung und schlagen eigene Alternativen vor.

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