Originale Prüfungsfragen der Einbürgerungstest in Hessen – mit den richtigen Antworten und Erklärungen. Der vollständige Fragenkatalog umfasst 310 Fragen, die du alle kostenlos online üben kannst.
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Mehr zur Einbürgerungstest in Hessen (Ablauf, Kosten, Termine)
Eine Auswahl echter Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten und verständlichen Erklärungen. So bereitest du dich gezielt auf die Einbürgerungstest in Hessen vor.
Erklärung: Das Wappen von Hessen zeigt einen rot-weiß gestreiften Löwen auf blauem Hintergrund mit einer goldenen Krone. Merke dir: Hessen = gestreifter Löwe mit Krone.

Erklärung: Ammerland, Altötting und Prignitz liegen in anderen Bundesländern, nur der Main-Taunus-Kreis ist ein Landkreis in Hessen.

Erklärung: Der Landtag in Hessen wird für fünf Jahre gewählt. Merke: In vielen Bundesländern, so auch in Hessen, dauert eine Legislaturperiode 5 Jahre.

Erklärung: In Hessen darf man bei Kommunalwahlen erst ab 18 Jahren wählen. Das entspricht dem allgemeinen Wahlalter für viele Wahlen in Deutschland.

Erklärung: Die Landesflagge von Hessen besteht nur aus zwei Farben: oben rot und unten weiß. Merke dir: Hessen = rot-weiß.

Erklärung: In Hessen ist die Landeszentrale für politische Bildung speziell dafür da, Bürger verständlich und neutral über Politik zu informieren. Andere Stellen wie Verbraucherzentrale oder Ordnungsamt haben andere Aufgaben.

Erklärung: Hessen hat mehrere große Städte, aber die Landeshauptstadt ist nicht Frankfurt, sondern Wiesbaden. Merke: Wiesbaden ist die politische Hauptstadt von Hessen.


Erklärung: Hessen ist ein eigenes Bundesland in der Mitte Deutschlands. In der Karte des Einbürgerungstests ist Hessen mit der Nummer 3 gekennzeichnet.

Erklärung: In den meisten deutschen Bundesländern heißt der Regierungschef nicht Premierminister, sondern Ministerpräsident. Deshalb heißt die Regierungschefin/der Regierungschef in Hessen Ministerpräsidentin/Ministerpräsident.

Erklärung: Die Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes, nicht der Bundesländer. Deshalb gibt es in Hessen keine Außenministerin bzw. keinen Außenminister.

Erklärung: Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine Meinung öffentlich sagen oder schreiben darfst, zum Beispiel in einem Leserbrief. Beleidigungen oder das Verwenden verbotener extremistischer Symbole sind keine geschützte Meinungsfreiheit.

Erklärung: Im deutschen Grundgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass Zwangsarbeit verboten ist. Niemand darf gegen seinen Willen zu einer Arbeit gezwungen werden.

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